Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Werkführungen und Zusatzleistungen (Stand: 17.03.2025)
Vorbemerkung
Lieber Teilnehmer, liebe Teilnehmerin,
bitte lies diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor du eine zahlungspflichtige Buchung vornimmst. Mit Deiner Buchung erkennst du diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dir vor der Anmeldung übermittelt oder online auf
https://experience.mercedes-amg.com/de/pages/home-of-amg zur Verfügung gestellt werden, verbindlich an und machst sie zum Inhalt deines Angebotes. Mit Zugang unserer Buchungsbestätigung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil.
zet:motion. GmbH bietet Werkführungen am Standort Affalterbach inklusive Catering und integrierten Ausfahrten („Event“ genannt) an. Weitere Zusatzleistungen werden gegebenenfalls in der Formatbeschreibung aufgeführt. Alle angebotenen Ausfahrten zielen darauf ab, die Fahrzeuge besser kennenzulernen. Sie dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten und sollen nicht das Wettbewerbsverhalten im Alltagsverkehr fördern.
Dein Vertragspartner ist ausschließlich die zet:motion. GmbH. Aufgrund einer Vereinbarung mit der Mercedes-AMG GmbH ist die zet:motion. GmbH berechtigt, die Marke AMG in Lizenz zu nutzen. Zwischen dir oder anderen Teilnehmern und der Mercedes-AMG GmbH wird ein Vertragsverhältnis nicht begründet.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für das Event. zet:motion. GmbH ist hierbei weder Reiseveranstalter noch Reisevermittler. Für die Erbringung von Reiseleistungen bzw. für die Vermittlung von Reiseleistungen durch zet:motion. GmbH gelten ausschließlich die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Reiseleistungen und Events und für die Vermittlung von Reiseleistungen der zet:motion. GmbH“ in der jeweiligen Fassung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Werkführungen und Zusatzleistungen (Stand:17.03.2025)
1. Geltungsbereich, Form
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Werkführungen am Standort Affalterbach und Zusatzleistungen wie Catering und integrierten Ausfahrten („Event“) zwischen zet:motion. GmbH („zet:motion“) und dem oder der Abnehmer:in der jeweiligen Leistungen („Teilnehmer:in“). Diese AGB gelten nicht für die Erbringung von Reiseleistungen und/oder für die Vermittlung von Reiseleistungen; hierfür gelten unsere gesonderten „Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Reiseleistungen und Events und für die Vermittlung von Reiseleistungen“ (
https://experience.mercedes-amg.com/de/pages/teilnahmebedingungen).
1.2 Diese AGB werden Inhalt des zwischen zet:motion und dem oder der Teilnehmer:in zustande kommenden Vertrages („Vertrag“). Der Vertrag regelt konkret die Art und den Inhalt der zu erbringenden Leistungen.
1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem oder der Teilnehmer:in (einschließlich Nebenabreden, Zusicherungen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages) haben Vorrang vor diesen AGB. Solche individuellen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax).
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der oder die Teilnehmer:in kann aus dem Eventportfolio der zet:motion verschiedene Termine auswählen und buchen.
Werbung für und Hinweise auf das Event enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den/die Teilnehmer:in.
2.2 Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der oder die Teilnehmer:in zet:motion den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an dem Event an. Buchungen können entweder mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax, oder im elektronischen Geschäftsverkehr („elektronische Buchungen“) vorgenommen werden.
Grundlage der Buchung, gleich auf welchem Wege sie erfolgt, sind die Formatbeschreibung und die ergänzenden Informationen von zet:motion für das Event, soweit diese dem oder der Teilnehmer:in bei Abgabe der Buchungserklärung vorliegen. Sonstige Informationen (etwa Bewerbungen des Events durch Dritte), die nicht von zet:motion herausgegeben werden, sind für deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch Vereinbarung mit dem oder der Teilnehmer:in zum Inhalt des Vertrages über das Event gemacht wurden.
2.3 Elektronische Buchungen erfolgen entweder über den von zet:motion dafür bereitgestellten Webshop (https://experience.mercedes-amg.com/de) oder über eine App. Der Ablauf der elektronischen Buchung wird dem Teilnehmer in der entsprechenden Anwendung erläutert. Vor Abschicken der Buchung kann der Teilnehmer die gemachten Angaben jederzeit einsehen und kontrollieren. Zur Korrektur von Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars steht dem oder der Teilnehmer:in eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Die verbindliche Angebotsabgabe des Teilnehmers oder der Teilnehmerin erfolgt mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der oder die Teilnehmer:in durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese AGB akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Die Übermittlung der Anmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Teilnehmers oder der Teilnehmerin auf das Zustandekommen des Vertrages. Soweit der Vertragstext von zet:motion gespeichert wird, wird der oder die Teilnehmer:in darüber und über die Möglichkeit eines späteren Abrufs des Vertragstextes unterrichtet.
2.4 Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung von zet:motion bei dem/der Teilnehmerin zustande. Bei elektronischen Buchungen über das Internet (Webshop) oder über eine App erfolgt die Buchungsbestätigung per E-Mail. Bei Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Fax erfolgen, wird zet:motion bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss dem oder der Teilnehmer:in eine Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, E-Mail, Standard- oder Computer-/Handy-Fax, SMS oder Speicherkarte) übermitteln.
2.5 Weicht der Inhalt der von zet:motion erklärten Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des oder der Teilnehmer:in ab, so liegt ein neues Angebot der zet:motion vor, an das zet:motion für die Dauer von zehn (10) Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, soweit zet:motion bezüglich des neuen Angebots auf die Änderungen hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der oder die Teilnehmer:in innerhalb der Bindungsfrist zet:motion die Annahme ausdrücklich oder durch Anzahlung erklärt.
2.6 Die Anmeldung hat die vollständigen Daten aller Teilnehmer:innen zu enthalten. Sie erfolgt durch den oder die Anmelder:in auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer:innen.
Der oder die anmeldende Teilnehmer:in hat für alle Vertragsverpflichtungen von Teilnehmern:innen, für die er oder sie die Buchung vornimmt, wie für seine oder ihre eigenen einzustehen, soweit er oder sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.7 zet:motion kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die für das Event benötigten Fahrzeuge auf Grund einer von ihr nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch Mercedes-AMG nicht oder nur unter wesentlich erschwerten Bedingungen beschaffen kann. Bereits geleistete Zahlungen hat zet:motion unverzüglich zu erstatten.
3. Kein Widerrufsrecht
Auch wenn zet:motion die Buchung des Events über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des/der Teilnehmer:in und somit auch kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht. Jede Angebotsabgabe bzw. Buchung eines Events ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch zet:motion bindend und verpflichtet den/die Teilnehmer:in zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Leistungen.
4. Teilnahme- und Durchführungsbedingungen
4.1 Voraussetzungen der Teilnahme
4.1.1 Die fahraktive Teilnahme an dem Event setzt grundsätzlich die Vollendung des 21. Lebensjahres voraus, falls nicht individuell etwas anderes geregelt ist.
4.1.2 Die Teilnahme an dem Event ist nur Inhaber:innen einer gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Sofern das Event auf öffentlichen Straßen stattfindet, ist die Teilnahme nur Personen gestattet, die bei Beginn des Events seit mindestens drei Jahren Inhaber:in einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Eine Rennlizenz befreit nicht von den vorgenannten Erfordernissen.
4.1.3 Der oder die Teilnehmer:in ist verpflichtet, vor Beginn des Events Einsicht in seine/ihre Fahrerlaubnis zu gewähren. Teilnehmer:innen, die keinen EU-Führerschein oder eine schweizerische Fahrerlaubnis besitzen, haben ihre Fahrerlaubnis durch einen gültigen internationalen Führerschein oder ihren nationalen Führerschein und eine amtliche Übersetzung (deutsch oder englisch) nachzuweisen.
4.1.4 Die weiteren Teilnahmevoraussetzungen für das Event sind in der Beschreibung genannt.
4.1.5 Aus Sicherheitsgründen sind die Veranstaltungssprachen Deutsch und Englisch. Voraussetzung für die Teilnahme ist Beherrschung einer der beiden Sprachen auf dem Referenzniveau B1 oder darüber.
4.1.6 Die Teilnahme als nicht fahraktive Begleitperson setzt bei allen Veranstaltungen die Vollendung des 10. Lebensjahrs und die gesetzliche Mindestgröße, um im Fahrzeug ohne Zusatzmittel (wie z.B. Kindersitze) mitzufahren, voraus. Im Übrigen gelten für fahraktive Begleitpersonen dieselben Bedingungen wie für die Teilnehmer:innen, sofern die Formatbeschreibung oder diese AGB nichts anderes bestimmen. Die Kosten für Begleitpersonen können der Formatbeschreibung entnommen werden.
4.1.7 zet:motion haftet nicht für eingebrachte Gegenstände und Material sowie Begleitpersonen oder Besucher des oder der Teilnehmers:in. zet:motion ist nicht verpflichtet, minderjährige Begleitpersonen oder Besucher des oder der Teilnehmers:in zu beaufsichtigen.
4.1.8 Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
4.2 Fahrzeuge der Marke Mercedes-AMG
Bei Veranstaltungen, bei denen ein Fahrzeug der Marke Mercedes-AMG gestellt wird, hat der oder die Teilnehmer:in die Möglichkeit, im Laufe der Veranstaltung verschiedene Fahrzeuge zu fahren. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht zu keiner Zeit. Der oder die Teilnehmer:in verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln. Unfälle sowie Schäden am Fahrzeug hat der oder die Teilnehmer:in zet:motion unverzüglich anzuzeigen. Die Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte ist dem oder der Teilnehmer:in untersagt. In welchen Fällen Fahrzeuge der Marke Mercedes-AMG gestellt werden, ist in der jeweiligen Formatbeschreibung geregelt.
4.3 Sicherheitsvorschriften
4.3.1 Den Anweisungen der Instruktor:innen und der Mitarbeiter:innen von zet:motion ist jederzeit Folge zu leisten.
4.3.2 Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, während der Fahrten ständig Sicherheitsgurte zu tragen.
4.3.3 In von zet:motion gestellten oder über zet:motion angemieteten Fahrzeugen der Marke Mercedes-AMG ist das Rauchen sowie das Mitführen von Mobiltelefonen grundsätzlich untersagt.
4.3.4 Die Teilnehmer:innen haben sich während des Events diszipliniert zu verhalten. Den Anweisungen des Instruktor:innenteams sowie der Mitarbeiter:innen von zet:motion ist zu jeder Zeit Folge zu leisten.
4.3.5 Der oder die Teilnehmer:in darf während der Fahrzeiten nicht unter dem Einfluss von Alkohol und/oder anderen berauschenden Mitteln stehen. Dazu zählen auch Medikamente jeglicher Art, die die Fahrtüchtigkeit des Teilnehmers oder der Teilnehmerin beeinträchtigen können. Der Konsum von Alkohol und/ oder anderen berauschenden Mitteln ist vor und während der Fahrzeiten untersagt.
4.3.6 Teilnehmer:innen, die unter gesundheitlichen oder sonstigen Einschränkungen leiden, die im konkreten Fall die Sicherheit der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind nicht teilnahmeberechtigt.
4.3.7 Der oder die Teilnehmer:in ist verpflichtet, sich bei allen auf öffentlichen Verkehrswegen stattfindenden Fahrveranstaltungen an die Verkehrsregeln und die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten. Etwaige Bußgelder und Geldstrafen trägt allein der oder die Teilnehmer:in.
4.3.8 zet:motion behält sich vor, einzelne Teilnehmer:innen von einem Event auszuschließen, wenn diese die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 4.1 nicht erfüllen oder gegen die Durchführungsbedingungen gemäß Ziffer 4.2 verstoßen, insbesondere den Anweisungen der Instruktor:innen oder der Mitarbeiter:innen von zet:motion nicht Folge leisten oder in sonstiger Weise sich selbst oder Dritte gefährden. Eine Rückzahlung der Vergütung erfolgt in diesen Fällen nicht. Etwaige Mehrkosten trägt der oder die ausgeschlossene Teilnehmer:in selbst.
4.4 Versicherung der Fahrzeuge
4.4.1 Für die während des Events bereitgestellten Fahrzeuge der Marke Mercedes-AMG gilt: Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge sind für Fahrten auf der von dem oder der Instruktor:in vorgegebenen Strecke vom Beginn bis zum Schluss der Veranstaltung haftpflicht- und vollkaskoversichert. Jegliche Schäden an Fahrzeugen sind unverzüglich dem oder der zuständigen Instruktor:in oder Projektleiter:in zu melden. Im Falle eines von dem oder der Teilnehmer:in verschuldeten Schadens werden dem oder der Teilnehmer:in ein Selbstbehalt in Höhe von 1.500 Euro in Rechnung gestellt.
4.4.2 Weitergehende (Regress-) Ansprüche des Versicherers, insbesondere bei grob fahrlässigem Verhalten, Nichtbefolgen der Anweisungen der Instruktor:innen oder Projektleiter:innen, bei Nichteinhalten der gesetzlichen Vorschriften oder der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten, bleiben hiervon unberührt. zet:motion behält sich bei schuldhaftem Handeln des Teilnehmers oder der Teilnehmerin zudem vor, den oder die Teilnehmer:in wegen eines vom Kasko-Versicherer nicht ersetzten Schadens in Anspruch zu nehmen. zet:motion behält sich ferner vor, dem oder der Teilnehmer:in bei schuldhaftem Verhalten die bei zet:motion anfallenden Kosten für die Bearbeitung des Schadensfalles in Rechnung zu stellen.
4.5 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Hat ein Verhalten des oder der Teilnehmers:in zur Verursachung eines Unfalls beigetragen (Unfallbeteiligte oder Unfallbeteiligter), so verpflichtet sich der oder die Teilnehmer:in, sich nicht unerlaubt vom Unfallort zu entfernen.
4.6 Höchstteilnehmerzahl
Die maximale Teilnehmerzahl für das Event ist auf die in der Beschreibung jeweils angegebene Zahl begrenzt. zet:motion ist jedoch berechtigt, im Einzelfall auch mehr Teilnehmer als die angegebene Höchstzahl zuzulassen, sofern der Gesamtzuschnitt des Events dadurch nicht beeinträchtigt wird.
5. Zahlungsbedingungen
Der oder die Teilnehmer:in hat die vereinbarte Vergütung spätestens vor Beginn des Events zu zahlen. Leistet der oder die Teilnehmer:in die vereinbarte Vergütung vor Beginn des Events nicht, obwohl zet:motion zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers oder der Teilnehmerin besteht, so verliert der oder die Teilnehmer:in den Anspruch auf die vereinbarten Leistungen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der oder die Teilnehmer:in die vereinbarten Leistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung zet:motion bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem oder der Teilnehmer:in zuzurechnen sind, hat er/sie keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe ihn nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt von oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt hätten.
7. Rücktrittsrecht des Teilnehmers oder der Teilnehmerin
7.1 Der oder die Teilnehmer:in kann bis 10 Kalendertage vor Beginn des Events vom Vertrag mit zet:motion kostenlos zurücktreten (Stornierung). Der Rücktritt ist gegenüber zet:motion zu erklären. Die Rücktrittserklärung bedarf keiner bestimmten Form. Dem oder der Teilnehmer:in wird jedoch empfohlen, den Rücktritt in Textform (schriftlich, per E-Mail oder per Telefax) zu erklären.
7.2 Tritt der oder die Teilnehmer:in weniger als 10 Kalendertage vor Beginn des Events zurück, kann zet:motion eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit zet:motion den Rücktritt nicht zu vertreten hat und zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage war. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach der vertraglich vereinbarten Vergütung abzüglich des Werts der von zet:motion ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was zet:motion durch anderweitige Verwendung eigener Kapazitäten erwirbt.
zet:motion hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn des Events sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen eigener Kapazitäten festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
bis zum 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn | kostenlos |
ab dem 9. Tag vor Veranstaltungsbeginn | 50,00 Euro |
ab dem 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn | 100% der Vergütung |
7.3 Dem oder der Teilnehmer:in bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die zet:motion zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.
7.4 zet:motion behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit zet:motion nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist zet:motion verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was es durch anderweitige Verwendung eigener Kapazitäten erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
8. Obliegenheiten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin; Mängelanzeigen
8.1 Vereinbarte Zeiten sind pünktlich einzuhalten. Der oder die Teilnehmer:in hat im Falle einer Verspätung zet:motion hierüber spätestens bis zum vereinbarten Beginn des Events zu informieren und den voraussichtlichen Zeitpunkt seines/ihres verspäteten Eintreffens mitzuteilen. zet:motion kann einen späteren Beginn des Events ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgetermine für Dienstleistungen oder anderweitige zwingende Termine von zet:motion nicht eingehalten werden können. Ein Anspruch des oder der Teilnehmers:in auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist nach Maßgabe von Ziffer 6 ausgeschlossen.
8.2 Der oder die Teilnehmer:in ist verpflichtet, etwaige erkennbare Mängel der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber zet:motion anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Erfüllt der oder die Teilnehmer:in die vorstehende Obliegenheit nicht, so entfallen seine/ihre Gewährleistungsansprüche insoweit, als zet:motion zur Abhilfe bereit und in der Lage gewesen wäre. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen von zet:motion ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn das Abhilfeverlangen unverschuldet unterbleibt oder eine Abhilfe objektiv unmöglich war.
9. Beschränkung der Haftung von zet:motion
9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet zet:motion bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Auf Schadenersatz haftet zet:motion – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet zet:motion vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von zet:motion jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3 Die sich aus vorstehendem Absatz 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden zet:motion nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit zet:motion einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat, und für Ansprüche des Teilnehmers oder der Teilnehmerin nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der oder die Teilnehmer:in nur zurücktreten oder kündigen, wenn zet:motion die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
10. Informationen zur Geltendmachung von Ansprüchen
10.1 Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag hat der oder die Teilnehmer:in gegenüber zet:motion geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
10.2 zet:motion weist im Hinblick auf das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) darauf hin, dass es nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt und hierzu auch nicht verpflichtet ist. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser AGB für zet:motion verpflichtend würde, informiert zet:motion den oder die Teilnehmer:in hierüber in geeigneter Form. zet:motion weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
10.3 Die Geltendmachung kann gegenüber zet:motion unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen:
zet:motion. GmbH
Schelmenwasenstr. 39
70567 Stuttgart
Geschäftsführer: Annika Pfuderer, Timm Büns
Tel.: +49 711 340335-55
E-Mail: amg-experience@zet-motion.de
Internet: https://experience.mercedes-amg.com
Amtsgericht Stuttgart (HRB 780794)
USt-IdNr.: DE 346419398
11. Datenschutz
Sämtliche personenbezogenen Daten, die der oder die Teilnehmer:in zet:motion zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin werden nach den anwendbaren Bestimmungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit den Daten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin enthält die Datenschutzerklärung von zet:motion, abrufbar unter:
https://experience.mercedes-amg.com/de/pages/datenschutzerklarung.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem oder der Teilnehmer:in und zet:motion findet deutsches materielles Recht Anwendung. Ansprüche aus verbraucherschützenden Normen kann der oder die Teilnehmer:in nach deutschem Recht oder nach dem Recht des EU-Mitgliedstaates, in dem er/sie lebt, geltend machen.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand bezüglich sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse mit solchen ist Stuttgart, Deutschland.