Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Tickets und Hospitality (Ticketing & Hospitality-AGB) (Stand: März 2023)

 

1. Geltungsbereich, Vertragsbeziehungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Ticketing & Hospitality-AGB“) gelten für die Vermittlung von Eintrittskarten („Ticketing“) für von Drittanbietern veranstaltete Motorsport-Events („Events“) in Kombination mit dem Verkauf von Eintrittskarten für die „AMG Hospitality Lounge“ während des Events durch zet:motion. GmbH („Hospitality“) an den oder die Erwerber:in und/oder die Verwendung der Tickets durch deren jeweiligen Inhaber:in (im Folgenden gemeinsam als „Ticketerwerber:in“ bezeichnet). Diese Ticketing & Hospitality-AGB gelten nicht für die Erbringung von Reiseleistungen und Events und/oder für die Vermittlung von Reiseleistungen; hierfür gelten unsere gesonderten Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Reiseleistungen und Events und für die Vermittlung von Reiseleistungen (https://amg.zet-motion.de/de/pages/teilnahmebedingungen).

1.2 Ticketing: zet:motion. GmbH ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Events. Diese werden durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller des Tickets ist. Durch den Erwerb der Eintrittskarte für das Event kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem/der Ticketerwerber:in und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. zet:motion. GmbH vertreibt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin oder Kommissionärin, es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen.

Die Rechte und Pflichten des/der Ticketerwerbers:in gegenüber dem jeweiligen Veranstalter richten sich demzufolge ausschließlich nach den mit dem betreffenden Veranstalter getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen allgemeine Geschäftsbedingungen. Sämtliche Ansprüche bezüglich des Events, dessen Gestaltung oder im Zusammenhang mit dem Besuch des Events hat der/die Ticketerwerber:in ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Veranstalter geltend zu machen. Dies bezieht sich insbesondere auf Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ausfall oder der Verlegung eines Events oder Programmänderungen.

Kaufgegenstand beim Ticketing ist das Recht des/der Ticketerwerbers:in auf Teilnahme an dem vom Veranstalter durchzuführenden Event, das durch die Eintrittskarte verkörpert ist (sog. „kleines Inhaberpapier“, § 308 BGB). zet:motion. GmbH schuldet also die Verschaffung des Rechts auf Teilnahme an dem vom Veranstalter durchzuführenden Event durch Übertragung des Eigentums und des Besitzes an der dieses Recht verbriefenden Eintrittskarte.

1.3 Hospitality: Die Eintrittskarten für die AMG Hospitality Lounge verkauft zet:motion. GmbH im eigenen Namen. Insoweit kommt ein Vertrag zwischen dem/der Ticketerwerber:in und zet:motion. GmbH zustande.

Kaufgegenstand beim Hospitality ist das Recht des/der Ticketerwerbers:in auf Zugang zur AMG Hospitality Lounge während des vom Veranstalter durchzuführenden Events. Das Zutrittsrecht zur AMG Hospitality Lounge wird durch die Eintrittskarte verkörpert ist (sog. „kleines Inhaberpapier“, § 308 BGB). zet:motion. GmbH schuldet also die Verschaffung des Zutrittsrechts zur AMG Hospitality Lounge während des vom Veranstalter durchzuführenden Events durch Übertragung des Eigentums und des Besitzes an der dieses Recht verbriefenden Eintrittskarte.

1.4 Beim Besuch eines Events unterliegt der/die Ticketerwerber:in der jeweils aushängenden Zuschauer-, Besuchs- oder Hausordnung.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Der zet:motion. GmbH-Ticketshop und andere Werbung und Hinweise der zet:motion. GmbH auf angebotene Events enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den/die Ticketerwerber:in.

2.2 Tickets für Ticketing & Hospitality können ausschließlich über die Website von zet:motion. GmbH (https://amg.zet-motion.de) bestellt werden. Indem der/die Ticketerwerber:in im Ticketshop den Button "Zahlungspflichtig bestellen" anklickt, gibt er/sie ein rechtsverbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Der Vertrag kommt durch Übermittlung der Bestellbestätigung durch zet:motion. GmbH zustande.

2.3 Pro Bestellvorgang ist der Ticketkauf über die Website von zet:motion. GmbH auf die Anzahl von jeweils 6 Tickets beschränkt. von zet:motion. GmbH behält sich vor, für bestimmte Events die Anzahl der Tickets je Bestellvorgang noch weiter zu limitieren oder die Maximalanzahl zu erhöhen.

 

3. Kein Widerrufsrecht

Auch wenn zet:motion. GmbH Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des/der Ticketerwerbers:in beim Erwerb von Tickets. Es besteht somit weder für das Ticketing, noch für das Hospitality ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch zet:motion. GmbH bindend und verpflichtet den/die Ticketerwerber:in zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

 

4. Zahlungen auf verbundene Reiseleistungen

4.1 Wenn zet:motion. GmbH dem/der Ticketerwerber:in verbundene Reiseleistungen vermittelt, darf zet:motion. GmbH Zahlungen von dem/der Ticketerwerber:in nur fordern und annehmen, wenn zet:motion. GmbH sichergestellt hat, dass diese dem/der Ticketerwerber:in erstattet werden, soweit Reiseleistungen von zet:motion. GmbH selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungsträger noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von zet:motion. GmbH verbundene Reiseleistungen ausfallen oder der/die Ticketerwerber:in im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungsträger nachkommt.

4.2 Diese Sicherstellung leistet zet:motion. GmbH bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des/der Ticketerwerbers:in an zet:motion. GmbH, soweit der/die Ticketerwerber:in nicht direkt an den vermittelten Leistungsträger der verbundenen Reiseleistung leistet.

 

5. Rechnungstellung; Fälligkeit; SEPA-Lastschriftmandat

5.1 Ticketing und Hospitality werden getrennt ausgewiesen; der/die Ticketerwerber:in verpflichtet sich bezüglich jeder Leistung getrennt zur Zahlung.

5.2 Der Kaufpreis für jedes Ticket (nachfolgend "Ticketpreis") ist mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.

5.3 Zahlungsarten: zet:motion. GmbH bietet in Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister Stripe, Inc. die Möglichkeit zur Zahlung mit Kreditkarte oder Sofortüberweisung an. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird die Kreditkarte des/der Ticketerwerbers:in mit Abschluss der Bestellung belastet. Bei Zahlung per Sofortüberweisung wird der/die Ticketerwerber:in während des Bestellprozesses automatisch auf die Seite des Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. zet:motion. GmbH behält sich vor, einzelne Zahlungsarten in Abhängigkeit von einer Bonitätsauskunft auszuschließen.

5.4 Erteilt der/die Ticketerwerber:in zet:motion. GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem/der Ticketerwerber:in spätestens einen Werktag vor Einzug vorab angekündigt. Der/Die Ticketerwerber:in sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des/der Ticketerwerbers:in, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch zet:motion. GmbH verursacht wurde.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Tickets bleiben bis zur vollständigen, endgültigen und vorbehaltlosen Zahlung des Ticketpreises Eigentum des Veranstalters bzw. von zet:motion. GmbH. Nicht bezahlte Tickets berechtigen nicht zur Teilnahme an dem Event bzw. zum Besuch der AMG Hospitality Lounge. Etwaige Schadensersatzansprüche von zet:motion. GmbH gegen den/die Ticketerwerber:in bleiben unberührt.

 

7. Weitergabe von Tickets

7.1 Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets ist untersagt. Es ist insbesondere nicht gestattet, (a) Tickets öffentlich im Rahmen einer Auktion zum Kauf anzubieten (z.B. auf Ebay) oder zu verkaufen, (b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Ticketpreis zum Kauf anzubieten oder weiterzugeben, wobei ein Preisaufschlag von maximal 10% zum Ausgleich von Transaktionskosten gestattet ist, (c) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben, (d) Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung von zet:motion. GmbH kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, z.B. zu Verlosungszwecken, zu Zwecken der Werbung, Vermarktung, als Werbegeschenk oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets. Die Weitergabe von Tickets ohne Einbeziehung dieser Ticketing & Hospitality-AGB ist unzulässig. zet:motion. GmbH behält sich vor, einen etwaigen Account des/der Ticketerwerbers:in auf der Website oder die Tickets gemäß Ziffer 7.2 (1) zu sperren oder keine weiteren Ticketbestellungen mehr anzunehmen. Dies gilt auch in Fällen eines begründeten Verdachts, dass automatisierte Programme zur Ticketbestellung eingesetzt werden oder dies beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen die Vorschriften dieses Absatzes führt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 7.2 (2) zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit.

7.2 Im Fall einer nach Ziffer 7.1 und/oder anderweitig unzulässigen Weitergabe von Tickets kann zet:motion. GmbH folgende Maßnahmen ergreifen:

(1) zet:motion. GmbH kann das Ticket sperren und dem/der Ticketerwerber:in den Zutritt zum Event und/oder zur AMG Hospitality Lounge entschädigungslos verweigern.
(2) zet:motion. GmbH ist berechtigt, von Ticketerwerbern, die unter Verstoß gegen Ziffer 7.1 Tickets weitergeben und/oder anbieten, für jeden Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Die Vertragsstrafe wird von zet:motion. GmbH nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.
(3) zet:motion. GmbH ist berechtigt, von dem/der jeweiligen Ticketerwerber:in die Auszahlung des erzielten Gewinns zu verlangen, sofern es sich um eine unzulässige Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 7.1 (a) und/oder Ziffer 7.1 (b) handelt.

 

8. Versand und Hinterlegung von Tickets

8.1 Die Tickets werden innerhalb Deutschlands im Regelfall postalisch versandt; der Versand innerhalb Deutschlands ist für den/die Ticketerwerber:in kostenlos. Die Zustellung erfolgt regelmäßig 14 Tage vor Beginn des Events. Erhält der/die Ticketerwerber:in bis drei (3) Tage vor dem Event keine Tickets, ist ein Abhandenkommen bei Versand zet:motion. GmbH unverzüglich unter der in Ziffer 14 angegebenen Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von bei Versand abhandengekommenen Tickets durch zet:motion. GmbH erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 9.

8.2 Sofern bei kurzfristiger Bestellung ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, können die Tickets an den hierfür durch zet:motion. GmbH eingerichteten Servicestellen hinterlegt werden. Die Abholung der Tickets ist gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. zet:motion. GmbH ist zur Identitätskontrolle nicht verpflichtet und wird auch dann von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem/der Ticketerwerber:in frei, wenn einer anderen Person unter Vorlage des Tickets Zugang zum Event und/oder zur AMG Hospitality Lounge gewährt wird. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der/die Ticketerwerber:in, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten von zet:motion. GmbH oder eines von zet:motion. GmbH beauftragten Dritten vor.

 

9. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt oder Abhandenkommen von Tickets

9.1 Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, hat unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Annahmeerklärung von zet:motion. GmbH (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor dem jeweiligen Event, in Textform (E-Mail ausreichend) oder über die Website [https://amg.zet-motion.de/de/#0] an die in Ziffer 14 angegebene Kontaktadresse zu erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten vierzehn (14) Werktage vor dem jeweiligen Event vorgenommen werden und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 8.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend.

Mängel im Sinne dieser Ziffer 9.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum oder Ort des Events, fehlerhaftes Druckbild oder technischer Defekt, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets.

Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für auf dem Versandweg untergegangene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie für Fälle, in denen der Reklamationsgrund auf ein Verschulden von zet:motion. GmbH zurückzuführen ist. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.

9.2 Im Falle einer Beschädigung oder eines Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets sperrt zet:motion. GmbH das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des/der Ticketerwerbers:in ein neues Ticket aus.

9.3 Über das Abhandenkommen von Tickets hat der/die Ticketerwerber:in zet:motion. GmbH unverzüglich zu unterrichten. zet:motion. GmbH ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens behält zet:motion. GmbH sich vor, Strafanzeige zu erstatten. Eine Neuausstellung abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur dann vorgenommen werden, wenn zet:motion. GmbH hierfür ein angemessener Bearbeitungszeitraum zur Verfügung steht (mindestens zwei (2) Wochen vor Beginn des entsprechenden Events), es sei denn, zet:motion. GmbH oder von zet:motion. GmbH beauftragte Dritte haben das Abhandenkommen nachweislich zu vertreten.

 

10. Absage des Events oder der AMG Hospitality Lounge; Terminänderungen; COVID-19-Pandemie

10.1 Bei einer Verlegung des Events durch den Veranstalter oder bei ersatzloser Absage des Events sind sowohl zet:motion. GmbH als auch der/die Ticketerwerber:in berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für das betroffene Event einschließlich Hospitality insgesamt zurückzutreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg zu erklären, und zwar durch den/die Ticketerwerber:in an die in Ziff. 14 angegebene Kontaktadresse und durch zet:motion. GmbH an die bei der Buchung genannte Adresse des/der Teilnehmers:in.

10.2 Wesentliche Grundlage für den Verkauf der Tickets durch zet:motion. GmbH ist eine wirtschaftliche Auslastung der AMG Hospitality Lounge durch eine Mindestteilnehmerzahl, die je nach Event variiert. Deshalb kann zet:motion. GmbH bei zu geringer Teilnehmerzahl vom Vertrag über den Ticketerwerb für das betroffene Event einschließlich Hospitality insgesamt zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung ist spätestens vierzehn (14) Tage vor Veranstaltungsbeginn in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die bei der Buchung genannte Adresse des/der Teilnehmers:in zu richten.

10.3 Während oder vor Durchführung eines Events kann es, z.B. wegen eines Ansteigens der Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, jederzeit dazu kommen, dass infolge freiwilliger und/oder behördlicher Maßgaben und/oder gesetzlicher Bestimmungen die zunächst (behördlich) zugelassene Teilnehmeranzahl nach dem Beginn des Verkaufsstarts oder nach Vertragsschluss reduziert oder das Event ganz abgesagt wird. Im Falle einer solchen nachträglich verringerten Teilnehmerzahl bzw. Absage ist zet:motion. GmbH berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für das betroffene Event einschließlich Hospitality insgesamt zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die bei der Buchung genannte Adresse des/der Teilnehmers:in zu richten.

10.4 Im Falle eines Rücktritts nach vorstehenden Ziffern 10.1, 10.2 oder 10.3 erhält der/die Ticketerwerber:in gegen Vorlage oder Übersendung des Tickets an zet:motion. GmbH nach eigener Wahl entweder den entrichteten Ticketpreis erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises. Service- und Versandgebühren, etwaige vergebliche Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden nicht erstattet, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten von zet:motion. GmbH oder eines von zet:motion. GmbH beauftragten Dritten vor.

 

11. Umfang der Haftung von zet:motion. GmbH, Mängelanzeige

11.1 Die Haftung von zet:motion. GmbH sowie deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese Ticketing & Hospitality-AGB nicht beschränkt. Durch diese Ticketing & Hospitality-AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung von zet:motion. GmbH für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von zet:motion. GmbH, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung von zet:motion. GmbH für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Ticketerwerber:in vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von zet:motion. GmbH ausgeschlossen.

11.2 Soweit die Haftung für Schäden in Ziffer 11.1 begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von zet:motion. GmbH.

11.3 Ansprüche des/der Ticketerwerbers:in wegen offensichtlicher Mängel der Veranstaltung sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen gerechnet ab dem Ende des Events gegenüber zet:motion. GmbH angezeigt wird; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von zet:motion. GmbH oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

12. Datenschutz

Sämtliche personenbezogenen Daten, die der oder die Ticketerwerber:in zet:motion. GmbH zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten des/der Ticketerwerbers:in werden nach den anwendbaren Bestimmungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit den Daten des/der Ticketerwerber:in enthält die Datenschutzerklärung von zet:motion. GmbH, abrufbar unter: https://experience.mercedes-amg.com/de/pages/datenschutzerklarung.

 

13. Alternative Streitbeilegung/online-Streitbeilegungs-Plattform; anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 zet:motion. GmbH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass zet:motion. GmbH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungsbedingungen für zet:motion. GmbH verpflichtend würde, informiert zet:motion. GmbH die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. zet:motion. GmbH weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

13.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem oder der Ticketerwerber:in und zet:motion. GmbH findet deutsches materielles Recht Anwendung. Ansprüche aus verbraucherschützenden Normen kann der oder die Ticketerwerber:in nach deutschem Recht oder nach dem Recht des EU-Mitgliedstaates, in dem er/sie lebt, geltend machen.

13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand bezüglich sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Ticvketerwerb für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse mit solchen ist Stuttgart, Deutschland.

 

14. Kontaktadresse

zet:motion. GmbH
Schelmenwasenstr. 39
70567 Stuttgart
Geschäftsführer: Volker Zetsche, Meike Zetsche
Tel.: +49 711 340335-55
E-Mail: amg-experience@zet-motion.de
Internet: https://experience.mercedes-amg.com
Amtsgericht Stuttgart (HRB 780794)
USt-IdNr.: DE 346419398



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